APOTHEKE ADHOC
BtM im Urlaub: Was muss beachtet werden?
Patienten mit ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln dürfen diese auf Reisen bis 30 Tage lang mitnehmen, müssen aber eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung mitführen. Bei Reisen in Schengen-Staaten ist eine mehrsprachige Bescheinigung mit genauen Dosierungsangaben erforderlich; Einzelheiten zu Einfuhrbestimmungen sollten vorher beim Auswärtigen Amt erkundigt werden.
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