Curo.
APOTHEKE ADHOC

BtM im Urlaub: Was muss beachtet werden?

18. Juli 2026

Patienten mit ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln dürfen diese auf Reisen bis 30 Tage lang mitnehmen, müssen aber eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung mitführen. Bei Reisen in Schengen-Staaten ist eine mehrsprachige Bescheinigung mit genauen Dosierungsangaben erforderlich; Einzelheiten zu Einfuhrbestimmungen sollten vorher beim Auswärtigen Amt erkundigt werden.

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