APOTHEKE ADHOC
Kompressionsstrümpfe abrechnen: Was ist zu beachten?
Kompressionsstrümpfe werden in Apotheken angemessen und beim Kostenträger abgerechnet. Die Abrechnung hängt vom Krankenkassen-Tarif ab: Die AOK genehmigt rundgestrickte Strümpfe bis 145 Euro brutto ohne vorherige Genehmigung, flachgestrickte benötigen Genehmigung. Bei der Techniker gelten Freigrenzen von 300 Euro pro Verordnung. Wichtig: Kassenrezept mit Status 7, Diagnose und Unterschrift des Versicherten.
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