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Regelmäßiger Versand an Schweizer Apotheke nur mit Großhandelserlaubnis
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden, dass Apotheker zur regelmäßigen Belieferung anderer Apotheken mit Arzneimitteln eine Großhandelserlaubnis benötigen. Dies gilt auch für wiederholte Belieferungen zwischen Apotheken, nicht nur für Einzelfälle.
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