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Regelmäßiger Versand an Schweizer Apotheke nur mit Großhandelserlaubnis

17. Juli 2026

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden, dass Apotheker zur regelmäßigen Belieferung anderer Apotheken mit Arzneimitteln eine Großhandelserlaubnis benötigen. Dies gilt auch für wiederholte Belieferungen zwischen Apotheken, nicht nur für Einzelfälle.

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