APOTHEKE ADHOC
Was darf die PKA in der Rezeptur?
PKA dürfen in Apotheken unter direkter Aufsicht eines Apothekers oder PTA beim Umfüllen, Abfüllen und Kennzeichnen von Arzneimitteln mitarbeiten. Eigenverantwortlich darf PKA keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen. Kaufmännische und organisatorische Aufgaben wie Direktbestellungen von Ausgangsstoffen, Inventur und Kommunikation zu Individualrezepturen gehören zu ihren Kernaufgaben.
Zur Originalquelle (APOTHEKE ADHOC) ↗