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Telemedizin: Kasse muss nicht zahlen

16. Juli 2026 · 4 Outlets berichten

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Krankenkassen nicht für telemedizinische Behandlungen durch ausländische Ärzte zahlen müssen, wenn die Versorgung in Deutschland verfügbar ist. Im konkreten Fall einer Lepra-Erkrankung lehnte das Gericht die Kostenübernahme für brasilianische Ärzte ab, da deutsche Tropenmedizin-Institute die Behandlung gewährleisten können.

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