Curo.
Thema · 4 Outlets

Telemedizin: Kasse muss nicht zahlen

11 Artikel · APOTHEKE ADHOC, DAZ.online, LinkedIn, Pharmazeutische Zeitung

Was die Branche sagt

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Krankenkassen nicht für telemedizinische Behandlungen durch ausländische Ärzte zahlen müssen, wenn die Versorgung in Deutschland verfügbar ist. Im konkreten Fall einer Lepra-Erkrankung wurde die Kostenübernahme für brasilianische Ärzte abgelehnt, da deutsche Tropenmedizin-Institute die Behandlung gewährleisten können.